Deutschtest für ausländische Zahnärzte in Sachsen-Anhalt

Deutschtest für ausländische Zahnärzte in Sachsen-Anhalt

https://www.zaek-sa.de/zahnaerzte/deutsch-sprachtest.htm

Sprachanforderungen für ausländische Zahnärztinnen und Zahnärzte zur Erlangung einer zahnärztlichen Approbation/Berufserlaubnis zum 01. Januar 2015 geändert

Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat festgelegt, dass ab dem 01. Januar 2015 für die Berufsausübung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 ZHG Kenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sein müssen, die für eine zahnärztliche Tätigkeit erforderlich sind. Diese sind auf der Grundlage eines Zertifikates GER-B2 und eines zusätzlichen Nachweises der Fachsprachenkenntnisse, bezogen auf das Niveau C1, nachzuweisen.

Die Sprachprüfungen (Deutsch-Sprachtest für ausländische Zahnärztinnen und Zahnärzte) werden durch die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt abgenommen. Die Prüfungen finden in der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt, Große Diesdorfer Str. 162, 39110 Magdeburg statt.

 

Zugangsvoraussetzungen:
- Erklärung, dass eine Berufsausübung in Sachsen-Anhalt beabsichtigt wird mit Angabe des
   zukünftigen Arbeitgebers oder das Landesverwaltungsamt hat die Zahnärztekammer im
   Einzelfall benachrichtigt

- Zertifikat GER-Sprachniveau B2 oder höher (nicht älter als 3 Jahre)

Antragsformalitäten:

1. Lebenslauf, beglaubigte Kopie der Übersetzung des Abschlusses Zahnmedizin,     

    Wohnmeldebescheinigung (Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt), Zertifikat GER-Sprachzertifikat B2
2. Anmeldung zum Sprachtest (Antragsformular im Internet ausfüllen, ausdrucken und an ZÄK S-A

    senden) Bitte fügen Sie eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments bei.

Anmeldung Deutsch-Sprachtest

3. Antragsteller erhält Eingangsbestätigung 
4. Wenn die Unterlagen korrekt und vollständig sind, erfolgt eine Einladung des Antragstellers zur

    Prüfung
5. Gebührenbescheid (400,00 Euro) 
6. Durchführung der Prüfung 

Bei bestandener Prüfung erhält der Prüfling eine Bescheinigung der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt. Wiederholungsprüfungen sind möglich.

 

Prüfungsablauf:

Die Dauer der schriftlichen und mündlichen Prüfung beträgt insgesamt ca. 1 Stunde. Die Prüfung besteht aus 3 Teilabschnitten. Sie beinhaltet:

1. Zahnarzt-Patienten-Gespräch

    Anamnesegespräch mit Patienten, Patienten beraten

2. Verfassen eines Befundberichtes mit wesentlichen Informationen über den Patienten, begründete 

    Darstellung einer Verdachtsdiagnose und Erläuterung des geplanten weiteren Vorgehens

3. Zahnarzt-Zahnarzt-Gespräch

    Erläuterung des Patientenfalls im kollegialen Gespräch, Übersetzungen von Fachbegriffen
    (schriftlich)

Die Bewertung erfolgt nach einem einheitlichen, strukturierten Schema. Alle mündlichen und schriftlichen Äußerungen werden nur im Hinblick auf die (fach-)sprachlichen Aspekte bewertet.

Das Ergebnis der Fachsprachenprüfung wird dem Kandidaten im Anschluss an die Prüfung mündlich mitgeteilt.

Ansprechpartnerin in der ZÄK S-A:

Frau Anja Hünecke, Tel.: 0391 7393911, E-Mail: huenecke@zahnaerztekammer-sah.de

Bitte beachten Sie, dass persönliche Beratungsgespräche nur nach vorheriger Terminabstimmung möglich sind. Von Nachfragen hinsichtlich des Bearbeitungsstandes bitten wir abzusehen.

 

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