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StartseiteGeneralistik in der Pflegeausbildung - Die Reform der Pflege ab 2020
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Ab 2020 ändert sich die Ausbildung für drei Pflegeberufe: die Altenpflege, die Gesundheit- und Krankenpflege und die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.
Neu ist dabei der generalistische Ansatz, der die bisher drei Berufsausbildungen zu einer einzigen zusammenführt. Die Bezeichnung für diesen neuen Berufsabschluss ist Pflegefachfrau/Pflegefachmann. Er soll die nötige Kompetenz vermitteln, Menschen aller Altersstufen in allen Pflegebereichen zu versorgen – ambulant und stationär, in der Akut- und in der Langzeitversorgung. Die generalistische Pflegeausbildung ist in allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt.
Eine generalistische Pflegeausbildung
[Christine Vogler] Bild: Gudrun Arndt
Christine Vogler
Die Herausgebererin von Pflegias, Ihrem Lehrwerk für die Generalistik Die Generalistik hilft, Pflege übergreifend als gemeinsame Profession zu verstehen. Dazu braucht man natürlich ein generalistisches Lehrbuch, das Lernende, Pflegende und Lehrende auf ihrem Weg begleitet und unterstützt – wie das neue Pflegias.
Was bedeutet Generalistik in der Pflege?
Bereits 2017 hat der Bundestag eine Erneuerung der Pflegeausbildung beschlossen. Gegenstand der Reform war die Verbindung der bisher im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz geregelten Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege. Diese werden im neuen Pflegeberufegesetz zu einer einzigen Ausbildung zusammengefasst: der dreijährigen, generalistischen Pflegeausbildung, die zum Abschluss als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann führt. Die schulische und praktische Ausbildung dient der Vermittlung von Kompetenzen für die selbstständige und prozessorientierte Pflege von Menschen jeden Alters in allen Pflegebereichen.
Ab wann gilt die Generalistik?
Das Pflegeberufegesetz ist bereits seit 2017 stufenweise in Kraft getreten. Endgültig gilt es ab 2020. Damit beginnt die Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann ab dem Schuljahr 2020/21.
Der Ausbildungsverlauf im Überblick
Für wen gilt die Generalistik?
Die neue Ausbildung für Pflegefachkräfte ersetzt die bisherigen drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.
Wie lange dauert die generalistische Ausbildung?
Das Pflegeberufegesetz sieht eine grundsätzliche Ausbildungsdauer für Pflegefachfrauen/-fachmänner von drei Jahren vor.
Gibt es Ausnahmen vom generalistischen Abschluss?
Nach dem zweiten Ausbildungsjahr kann vom Weg des generalistischen Berufsabschlusses als Pflegefachfrau/Pflegefachmann abgewichen werden. Auszubildende können sich im dritten Ausbildungsjahr mit einer Vertiefung im Bereich Altenpflege oder im Bereich Kinderkrankenpflege spezialisieren – hin zum Abschluss als Altenpfleger/-in bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in.
2026 soll aber überprüft werden, ob für die gesonderten Berufsabschlüsse in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege weiterhin Bedarf besteht.
Zudem ist es möglich, in Ergänzung zur Pflegeausbildung ein Pflegestudium als weiteren Qualifizierungsweg zu wählen.
Welche Vorteile bringt die Generalistik?
Die generalistische Pflegeausbildung ist in allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt. Die Generalistik erleichtert den Wechsel zwischen einzelnen Versorgungsbereichen. Bundestag und Bundesrat halten das neue Pflegeberufegesetzt für die richtige Antwort auf die zunehmend komplexeren Anforderungen in der Pflege: Der mit der generalistischen Ausbildung eröffnete Zugang zu allen Pflegefeldern – von der Akutpflege über den ambulanten Bereich bis zur Langzeitpflege – ermögliche es Pflegekräften, zukunftsgerecht Menschen aller Altersgruppen an allen Versorgungsorten zu betreuen und somit ihre Berufstätigkeit noch besser an die eigene persönliche Entwicklung und Lebenssituation anzupassen.
Das Pflegeberufegesetz enthält zudem Regelungen, die Folgendes vorsehen:
Schulgeldfreiheit
Anspruch auf angemessene Ausbildungsvergütung
Vorbehaltsaufgaben, die aufgrund der dafür benötigten Qualifikation nur Pflegefachkräfte wahrnehmen dürfen
Mindestanforderungen an Pflegeschulen, um eine hohe Ausbildungsqualität zu sichern
Höhere berufliche Anforderungen an Schulleitungen und Lehrkräfte, insbesondere eine Anhebung des Qualifikationsniveaus
So wird die Pflege als eigenständiger Berufsbereich aufgewertet – ein wichtiger Schritt zu mehr Anerkennung und Wertschätzung der Pflegekräfte nicht nur in Deutschland.
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