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Deutsch für ausländische Ärztinnen und Ärzte

Einheit 9.2 - Übung 2

Entscheiden Sie, ob die jeweilige Aussage richtig oder falsch ist. Klicken Sie auf "Lösung prüfen", wenn Sie alle Aussagen bewertet haben.
1.Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson bestimmt, die Entscheidungen in gesundheitlichen Angelegenheiten trifft, falls der Patient nicht mehr selbstständig dazu in der Lage ist.
2.Die Vollsorgevollmacht kann schriftlich vorliegen oder mündlich getroffen werden.
3.Für gesundheitliche Angelegenheiten ist neben der Vorsorgevollmacht auch eine Betreuungsverfügung notwendig.
4.Der Betreuer und/oder Bevollmächtigte trifft in aktuellen Situationen Entscheidungen, zu denen der Patient nicht mehr in der Lage ist.
5.Eine Patientenverfügung wird von einem Volljährigen bei voller Einwillungsfähigkeit immer in schriftlicher Form angefertigt.
6.Der Betreuer/Bevollmächtigte muss überlegen, ob er den Festlegungen aus der Patientenverfügung folgt oder eigene Entscheidungen trifft.
7.In der Patientenverfügung kann festgelegt werden, ob man bestimmten Untersuchungen, Behandlungen oder Operationen zustimmt oder diese ablehnt.
8.Dem Arzt ist es gestattet, dem Patienten beim Verfassen einer Patientenverfügung zu helfen. Dies entscheidet die Patientin/der Patient.
9.Gegenüber dem Bevollmächtigten bzw. dem Betreuer ist der Arzt nicht von seiner Schweigepflicht entbunden.