Entscheiden Sie durch Ankreuzen, welche Aussage korrekt ist.
1. Patientinnen/Patienten haben das Recht,
die Ärztin/den Arzt selbst auszuwählen, dürfen aber sie/ihn dann nicht wechseln.
die Anwesenheit von Angehörigen bei der Untersuchung und Behandlung abzulehnen.
von mindestens zwei Ärzten behandelt zu werden.
2. Die Ärztin/Der Arzt
darf die Anwesenheit von Angehörigen bei der Untersuchung ablehnen, auch wenn die Patientin/der Patient es wünscht.
darf eine vom Patienten gewünschte Behandlung grundsätzlich nicht ablehnen.
darf die vom Patienten gewünschte Überweisung zu einem anderen Arzt ablehnen.
3. Die erforderliche Aufklärung vor der Behandlung (besonders bei operativen Eingriffen)
kann auch mit Hilfe von Printmedien durchgeführt werden.
sollte auch Hinweise auf alternative Behandlungsmethoden und Risiken enthalten.
muss nach einer ausreichenden Bedenkzeit erfolgen.
4. Die Schweigepflicht einer Ärztin/eines Arztes
ist nach dem Tod einer Patientin/eines Patienten aufgehoben.
bezieht sich nicht auf Untersuchungsbefunde, wie z.B. Röntgenaufnahmen oder Laborergebnisse.
kann durch Gesetze eingeschränkt bzw. aufgehoben werden. Die Patientin/Der Patient muss jedoch darüber informiert werden.
5. Ärztliche Dokumentation
Patienten können Kopien ihrer Krankenunterlagen erhalten, ausgenommen Aufzeichnungen auf elektronischen Datenträgern.
Patienten können sich auf Wunsch ihre Krankenunterlagen mit Ausnahme von subjektiven Wahrnehmungen und Eindrücken der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes anschauen.
Die Aufbewahrungsfrist für Krankenunterlagen auf elektronischen Speicher-medien beträgt 10 Jahre, andere Aufzeichnungen sind länger aufzubewahren.
6. Ärztinnen und Ärzten ist es nicht erlaubt,
medizinische Methoden anzuwenden, indem man das Vertrauen, die Hilflosigkeit oder die Unwissenheit der Patienten ausnutzt.
einen Schwangerschaftsabbruch abzulehnen.
einer Patientin/einem Patienten bei der Selbsttötung zu helfen, außer wenn er/sie es selbst verlangt.